Ausbildung (Erweiterungsstudium)

zur Theaterlehrkraft mit Ablegen des ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach „Darstellendes Spiel“ mit schriftlicher Prüfung in Theatertheorie, schriftlicher Prüfung in Pädagogik des Spiels, fachpraktischer und mündlicher Prüfung in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Methodik in der Regel nach vier Semestern an drei verschiedenen Standorten in Bayern: